Seit Jahren wird in Flensburg über den Umgang mit der Flensburger Obdachlosenszene diskutiert.
Nun wagt die FDP-Ratsfraktion mit Unterstützung von SSW, Grünen, SPD, WiF, BüsoS und Flensburg WÄHLEN! einen parteiübergreifenden Vorstoß, um die Situation zu verbessern.
Dazu sagt Erik Jäger, FDP-Ratsherr:
„Oft scheitert die Wiedereingliederung von Obdachlosen schon am Personalausweis, weil für die Beantragung eine Gebühr anfällt. Diese Gebühr können sich die oft mittellosen Obdachlosen nicht leisten. Sie können so keine Sozialleistungen beantragen oder Wohnraum anmieten. Deshalb wollen wir die Gebühr, die für die Beantragung eines Personalausweises anfällt, Obdachlosen Menschen in Zukunft erlassen.“
In der parteiübergreifenden Vorlage, die am kommenden Montag im Sozial- und Gesundheitsausschuss behandelt wird, wird außerdem davon gesprochen, dass neben der Gebühr auch die Lichtbilder für den Personalausweis von der Stadt übernommen werden sollen. Die Höhe der Personalausweisgebühr beträgt 21,80€ für Personen unter 24 Jahren, 37€ für alle diejenigen, die älter sind.
Dazu ergänzt Christoph Anastasiadis, Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion:
„Es kann nicht sein, dass Obdachlose, die den Schritt in Richtung eines geordneten Lebens gehen wollen, an der deutschen Bürokratie und ihren Gebühren scheitern. Deswegen freut es mich, dass wir den Flensburger Obdachlosen diese Aufstiegshürde nehmen können.“
Der Stadt sei es bisher nicht möglich gewesen, die Gebühr zu erstatten. Dafür gebe es keine rechtliche Handhabe.
„Ein im Bezirk Hamburg-Mitte angestoßenes Pilotprojekt hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass von der Erhebung dieser Gebühr abgesehen werden kann. Die Personalausweisgebührenverordnung gibt das für bedürftige Personen her.“, kommentiert Jäger weiter.
Das Pilotprojekt in Hamburg-Mitte sei ein so großer Erfolg gewesen, dass der Hamburger Senat sich im Dezember 2022 dazu entschieden hat, die Maßnahme für ganz Hamburg zu verstetigen. Seitens der FDP hofft man nun bei Beschluss auf einen ähnlichen Erfolg in Flensburg – und auch hier auf eine Entfristung nach der zweijährigen Testphase.